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Mietertipps mit Dr. Dietrich Rühle
von, admin 22.08.2025
Wohnmietverträge werden regelmäßig unbefristet abgeschlossen. D. h. es wird ein Datum festgelegt an dem der Mietvertrag beginnt aber das Enddatum ist noch offen. Der Vertrag läuft dann auf unbestimmte Zeit. „Eine Ausnahme davon ist der Zeitmietvertrag“ erläutert Dr. Dietrich G. Rühle Vorsitzender des Mietervereins Mittelrhein „bei dem auch das En....
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Quellenname:
www.blick-aktuell.de
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