
Allgemein
Die Polizei hat ergänzend eine Visualisierung des betreffenden Gebiets veröffentlicht
von, admin 18.04.2025
Weitefeld. Im Zusammenhang mit den laufenden Suchmaßnahmen im Rahmen des Tötungsdelikts in Weitefeld wurde für den betreffenden Einsatzraum vorübergehend eine Flugverbotszone für Drohnen gemäß §21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) eingerichtet. Nach §21h LuftVO ist der Einsatz von Drohnen über sowie bis zu 100 Meter seitlich von Einsatzorten ....
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Quellenname:
www.blick-aktuell.de
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