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Die Polizei hat ergänzend eine Visualisierung des betreffenden Gebiets veröffentlicht

Die Polizei hat ergänzend eine Visualisierung des betreffenden Gebiets veröffentlicht

von, admin 18.04.2025

Weitefeld. Im Zusammenhang mit den laufenden Suchmaßnahmen im Rahmen des Tötungsdelikts in Weitefeld wurde für den betreffenden Einsatzraum vorübergehend eine Flugverbotszone für Drohnen gemäß §21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) eingerichtet. Nach §21h LuftVO ist der Einsatz von Drohnen über sowie bis zu 100 Meter seitlich von Einsatzorten ....

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Quellenname: www.blick-aktuell.de

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